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Sprechen wir über Geld

Geld gehört zu den Themen, über die gerne geschwiegen wird. Wir sprechen nicht darüber und jeder regelt seine Einkünfte und Ausgaben für sich. Solange bis zur ernsthaften Beziehung. Bei manchen vielleicht sogar darüber hinaus. Und dann ist man plötzlich eine Familie mit Kindern und einer Steuererklärung und jemand arbeitet Teilzeit. Über Geld spricht man nicht, aber sollte es doch.

Nach 6 Monaten Beziehung hatten Kilian und ich unsere erste gemeinsame Wohnung und somit die ersten gemeinsamen Rechnungen. Damals war für uns beide klar, dass wir ein gemeinsames Konto einrichten. Dennoch hatte jeder seine eigene Steuererklärung und das eigene Lohnkonto. Über die Jahre hat sich das auch aufgrund unserer Selbstständigkeit natürlich verändert. Unterdessen heisst es nur noch, was meins ist, ist auch deins. Im Gegensatz zu vielen Schweizer Haushalten bin ich diejenige, die die Finanzen in der Familie sowie in unserem Geschäft regelt. Wir haben trotz Kinder das Glück ein Familienmodell zu leben, bei dem wir Beide gleich Erwerbstätig sind. In vielen Schweizer Haushalten ist es aber anders. Meist sind es die Frauen, die Teilzeit arbeiten oder die ersten Jahre nach der Geburt der Kinder ganz für die Kinder da sind. Daher liegt mir dieser Artikel besonders am Herzen.


Versteht mich nicht falsch, ich bin eine hoffnungslose Romantikerin und glaube an die Liebe fürs Leben. Und wenn dem so ist, dann funktioniert das Modell: Was deins ist, ist auch meins. Aber da ist dennoch dieses, was wäre wenn es nicht hält. Als Frau, die Teilzeit arbeitet oder sich über Jahre ganz der unbezahlten Care-Arbeit widmet, hat man in der Schweiz Nachteile und im schlimmsten Fall im Alter ein ernsthaftes finanzielles Problem. Schuld sind die Pensionskassen-Renten, die bei Frauen durchschnittlich nur halb so hoch ausfallen, wie bei Männern. Grund dafür sind Lohnausfälle, Lohnunterschiede und Teilzeitarbeit. Deshalb ist es so wichtig, sich besonders als Frau um die Altersvorsorge zu kümmern.


Was du für deine finanzielle Sicherheit tun kannst:

  1. Vermeide Beitragslücken bei der AHV Damit man im Pensionsalter die maximale Rente von aktuell 2'390 Franken bekommt, sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Die Beitragsdauer sollte vollständig sein. Wenn du ab dem 20. Altersjahr bis zum Erreichen des Rentenalters immer in der AHV versichert warst, ist dies der Fall. Des Weiteren muss das errechnete massgebliche durchschnittliche Einkommen unter der Berücksichtigung der Erziehungsgutschriften aktuell 86'040 Franken betragen. Die AHV unterscheidet zwischen Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen. Wenn du also unverheiratet und nicht-erwerbstätig bist, weil du dich z.B. um die Kinder kümmerst und um in einem solchen Fall Beitragslücken respektive eine tiefere AHV Rente zu verhindern, muss mindestens der jährliche Mindestbeitrag von 503 Franken einbezahlt werden. Es ist deine Sache, dich bei der Ausgleichskasse deines Wohnkantons anzumelden und man kann dies für maximal 5 Jahre rückwirkend tun. Es lohnt sich, denn bei den Altersrenten führt jedes fehlende Beitragsjahr zu einer Kürzung der Rente um 2.27 Prozent.

  2. Verlange bei einer Trennung die AHV Rentensplittung Verheiratete profitieren bei einer Scheidung von der Einkommensteilung (Splitting), welche Sie während der Ehejahre erzielt haben. Dank des Splittings profitierst du als Frau mit keinem oder einem geringen Einkommen dennoch von einer höheren Rente. Dieses Splitting erfolgt nicht automatisch, sondern muss bei der AHV beantragt werden. Bei Auflösung einer Lebensgemeinschaft fehlt diese Einkommensteilung und führt in den meisten Fällen zu einer tieferen Rente. Auch auf einer freiwilligen Basis ist eine Einkommensteilung im Konkubinat nicht möglich. Ein weiterer Grund, zwar wenig romantischer für eine Heirat liebe Frauen ;-)

  3. Zweite Säule: Pensionskasse optimieren Achtung erst ab einem Jahreseinkommen von mind. 21'510 Franken ist ein Unternehmen verpflichtet in die Pensionskasse der Mitarbeiterin einzuzahlen. Je nach Teilzeitpensum kann es also sein, dass keine Zahlung an die Pensionskasse erfolgt. Da lohnt es sich als Familie gemeinsam mit dem Ehepartner ein Einkauf in die Pensionskasse der Frau vorzunehmen. Diese Einzahlung ist übrigens auch steueroptimiert.

  4. Säule 3A einzahlen Egal ob Mann oder Frau, die Einzahlung in die Säule 3A lohnt sich so oder so. Der komplette Betrag kann man vom Einkommen bei der Steuererklärung abziehen. Maximale Einzahlung im 2022 ist wie folgt:

  • Erwerbstätige mit Pensionskasse: CHF 6'883.-

  • Erwerbstätige ohne Pensionskasse: CHF 34'416.- (max. 20 % vom Erwerbseinkommen)

Wir haben unsere Konten bei der St. Galler Kantonalbank. Für die Säule 3a haben wir uns für ein Fondskonto entschieden. Da die Säule 3a automatisch langfristig ausgelegt ist, hat es für uns so am meisten Sinn gemacht.


Das Wichtigste für mich ist, dass in einer Beziehung über Geld gesprochen wird. Geld ist Familiensache und nicht nur Männersache.

Und zurück zur Romantik: Natürlich bleiben Kilian und ich für immer zusammen und diese Gedanken sind nur für meinen inneren kleinen Zweifel :-) Aber wie man so schön sagt, Vorsorge ist besser als Nachsicht.


Dieser Blogartikel entstand in Kooperation mit der St. Galler Kantonalbank, welche unsere Bank ist. Wir haben sowohl unsere Privatkonten, als auch unsere Hypothek bei der St. Galler Kantonalbank. Ebenso haben wir unser Unternehmenskontokorrent bei der regional verankerten Bank. Wir schätzen vor allem die persönliche Beratung.

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